- ein gutes urteil -
hoffentlich wird 'ersessenes recht' in murau
nicht leichtfertig aufgegeben !!!
der kärtner fall wäre auch bei uns anzuwenden
- eine paralelle zum thema schiroute auf den frauenalmgipfel:
wie unten nachzulesen bestätigt das ogh urteil mein eintreten zur ablehnung am geplanten vertrag zwischen der öav sektion murau und
dem grundbesitzer über eine einzige und nur gegen bezahlung vertraglich erlaubte schiroute ab der murauerhütte zum gipfel unseres hausberges, die frauenalpe.